| Die Stadtverwaltung bittet um Mithilfe: Freie Fahrt für den Winterdienst! |
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| Archiv Hohen Neuendorf - Stadtverwaltung |
| Donnerstag, den 07. Januar 2010 um 21:33 Uhr |
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Für das kommende Wochenende, 9./10.Januar, sagt der Wetterdienst erheblichen Neuschnee voraus. Um Straßen passierbar und die Wege vor kommunalen Grundstücken für die Bürgerinnen und Bürger sicher zu machen, hat die Verwaltung einen Winterdienst beauftragt. Auch der Bauhof ist ab vier Uhr morgens im Einsatz. Aber: Nur wenn die Straßen und Wege für Räumfahrzeuge auch passierbar sind, können diese ihre Aufgabe sinnvoll und im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner erfüllen. Die Stadtverwaltung bittet daher die Anwohner dringend um Mithilfe. Wichtig ist, dass dem Winterdienst auf der Straße zügiges Durchkommen gewährt wird und dass die Fahrzeuge auch mit einer gewissen Geschwindigkeit passieren können, die die Voraussetzung ist, dass der Schneepflug den Schnee auf der Straße auch wirklich lösen und wegschieben kann. Das bedeutet, das Räumfahrzeug vielleicht bei schlechten Straßenverhältnissen vorbei fahren zu lassen, wenn man selbst eine vorsichtige Fahrweise bevorzugt. Die 140 km Straßen im Stadtgebiet zu räumen ist ansonsten auch zeitlich nicht zu leisten, obwohl das Fahrzeug rund um die Uhr in drei Schichten gefahren wird. Ein weiterer zentraler Punkt ist, Autos nach Möglichkeit auf den Grundstücken zu parken. In vielen Straßen werden die Räumfahrzeuge des Winterdienstes durch parkende Fahrzeuge behindert. Bei erkennbaren Problemen bittet die Stadtverwaltung um HinweisDie Grundstückseigentümer werden außerdem dringend gebeten, die Gehwege entsprechend der Straßenreinigungssatzung, insbesondere auch die Rinnsteine und Abflüsse am Straßenrand und die Straßenübergänge Schnee- und Eisfrei zu halten, damit Passanten unbeschadet ihres Weges gelangen und Schmelze abfließen kann bevor sie wieder festfriert und als Glatteis eine große Gefahr für Menschen und Fahrzeuge darstellt – besonders unsichtbar unter Neuschnee. Als erfolgreich bewertet die Stadtverwaltung den Start der Zusammenarbeit mit der beauftragten Firma Evergreen: „Wir haben wesentlich weniger Nachfragen und Hinweise als in den vergangenen Jahren“, erläutert Michael Oleck, Fachbereichsleiter Bau- und Grünflächendienste. Teilweise sei aber offensichtlich in der Öffentlichkeit noch nicht ganz klar geworden, wie die Aufgabenverteilung zwischen Winterdienst, Bauhof und Bürger eigentlich organisiert sei. Grundsätzlich sind alle Straßen im Stadtgebiet in unterschiedliche Prioritäten eingeteilt. Diese Einteilung richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen auf den entsprechenden Straßen, sprich viel befahrene Straßen werden zuerst geräumt - Anliegerstraßen mit der untersten Priorität IV zuletzt. „Natürlich haben wir aber durch das Ziehen von Ringen im Stadtplan sichergestellt, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner schnellstmöglich eine geräumte Straße erreichen können“, stellt Bürgermeister Klaus-Dieter Hartung klar. Dem Winterdienst stehen für alle Straßenbreiten geeignete Fahrzeuge zur Verfügung. Die Stadtverwaltung stellt daher auf jeden Fall Verkehrssicherheit an kommunalen Grundstücken und solchen Bereichen her, in denen es keine Anlieger gibt. Für die Sicherheit an Schulen, auf vielen Plätzen, an Bushaltestellen, Straßenübergängen, Treppen und auf davor liegenden Gehwegen sorgt der Bauhof. Bei erkennbaren Problemen ist die zuständige Sachbearbeiterin in der Stadtverwaltung, Frau Melitta Wirth, für einen Hinweis dankbar. Dies ermöglicht es der Verwaltung, die Leistung weiter zu verbessern. Zu erreichen ist Frau Wirth unter Te-lefon 03303. 528 – 148 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Davon unberührt ist allerdings weiterhin die in Brandenburg geltende Pflicht aller Hauseigentümer, die Beräumung der Geh- und Radwege und die gefahrlose Passierbarkeit der Straßen bis zur Straßenmitte zwischen 7 und 20 Uhr, an Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr sicherzustellen. Vernachlässigt ein Eigentümer diese Pflicht, die er auch durch seine Mieter oder einen Dienstleister erfüllen lassen kann, steht er bei Unfällen auch in der Haftung. Wer noch einmal genau nachlesen möchte, findet die Straßenreinigungssatzung im Internet unter www.ratsinfo-online.net/hohenneuendorf-bi/download/ortsrecht/Straßenreinigungssatzung.pdf |



