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Ausweis für den besten Freund - Die neuen Hundesteuermarken sind da PDF Drucken E-Mail
Archiv Hohen Neuendorf - Stadtverwaltung
Donnerstag, den 07. Januar 2010 um 21:06 Uhr

Hund mit SteuermarkeEinen gültigen „Ausweis“ für seinen liebsten vierbeinigen Freund bekommt man ab sofort im Rathaus, Zimmer 116 zu den Öffnungszeiten. Die neuen Hundesteuermarken gelten für die Kalenderjahre 2010 bis 2014 und ersetzen die abgelaufenen, von 2005 bis 2009 gültigen  „goldenen“ Marken.

Ohne eine aktuelle Hundesteuermarke darf ein Hund nicht außerhalb der Wohnung oder eines eingezäunten Privatgrundstücks spazieren gehen, egal ob mit seinem Besitzer oder einer anderen Person. Der Hundehalter muss die gültige Hundemarke vorzeigen, wenn ihn ein Beauftragter der Stadt Hohen Neuendorf darum bittet. Kann oder möchte der Besitzer das nicht, riskiert er ein Bußgeld, denn laut Brandenburgischer Kommunalverfassung und Hundesteuersatzung der Stadt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Übrigens ist es auch nicht erlaubt, dem Hund etwas umzuhängen, das einer Steuermarke ähnlich ist.

Link zur Hundesteuersatzung

In der Stadt Hohen Neuendorf kostet der erste Hund 54 Euro jährlich, der zweite 60 Euro und ab dem Dritten jeder weitere 72 Euro im Jahr. Davon abweichend werden „gefährliche Hunde“ - dies sind nach der Satzung Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier—mit 408 Euro je Hund besteuert. Sie sind auch grundsätzlich von Steuernachlässen oder Befreiung ausgeschlossen. Die Haltung eines helfenden Hundes, der eine blinde, taube oder anderweitig hilfelose Person unterstützt, ist steuerfrei, sofern im Schwerbeschädigtenausweis die Merkzeichen B, BL, aG oder H eingetragen sind. „Berufstätige“ Hunde, also ausgebildete  Wach-, Jagd-, Melde-, Sanitäts– und Schutzhunde, sind ebenfalls steuerbegünstigt, sofern sie eine entsprechende Prüfung abgelegt haben und ihrem Halter aktuell bei der Ausübung des entsprechenden Berufes helfen. Die Zahlung der Hundesteuer kann vierteljährlich oder in Vereinbarung mit der Steuerverwaltung auch jährlich erfolgen. 
 
Wie ein Familienmitglied muss auch der Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Verwaltung an– oder abgemeldet werden, wenn man ihn aufgenommen, aber auch wenn man ihn abgegeben oder verloren hat. Versäumt man das, kann diese Ordnungswidrigkeit auch mit einem Bußgeld geahndet werden und die Steuerverwaltung ist angehalten das Recht der Festsetzung eines Bußgeldes vermehrt in Anspruch zu nehmen. Hundehalter sollten also unbedingt an die zeitnahe steuerliche An- bzw. Abmeldung ihres Hundes denken.
 
Sprechzeiten der Steuerverwaltung:  

  • Montag 9 - 12 Uhr
  • Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr 
  • Donnerstag 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
     

Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 116. Sollte ein Hundebesitzer die Sprechzeiten nicht wahrnehmen können, bittet die Verwaltung eine telefonische Terminvereinbarung mit Frau Ehrendreich unter der Rufnummer 03303/ 528-142 .

Die vollständige Hundesteuersatzung findet man im Internet unter: www.ratsinfo-online.net/hohenneuendorf-bi/download/ortsrecht/Hundesteuersatzung.pdf
 

Pressemitteilung der Stadt Hohen Neuendorf