| Ausweis für den besten Freund - Die neuen Hundesteuermarken sind da |
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| Archiv Hohen Neuendorf - Stadtverwaltung |
| Donnerstag, den 07. Januar 2010 um 21:06 Uhr |
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Ohne eine aktuelle Hundesteuermarke darf ein Hund nicht außerhalb der Wohnung oder eines eingezäunten Privatgrundstücks spazieren gehen, egal ob mit seinem Besitzer oder einer anderen Person. Der Hundehalter muss die gültige Hundemarke vorzeigen, wenn ihn ein Beauftragter der Stadt Hohen Neuendorf darum bittet. Kann oder möchte der Besitzer das nicht, riskiert er ein Bußgeld, denn laut Brandenburgischer Kommunalverfassung und Hundesteuersatzung der Stadt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Übrigens ist es auch nicht erlaubt, dem Hund etwas umzuhängen, das einer Steuermarke ähnlich ist. Link zur Hundesteuersatzung
In der Stadt Hohen Neuendorf kostet der erste Hund 54 Euro jährlich, der zweite 60 Euro und ab dem Dritten jeder weitere 72 Euro im Jahr. Davon abweichend werden „gefährliche Hunde“ - dies sind nach der Satzung Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier—mit 408 Euro je Hund besteuert. Sie sind auch grundsätzlich von Steuernachlässen oder Befreiung ausgeschlossen. Die Haltung eines helfenden Hundes, der eine blinde, taube oder anderweitig hilfelose Person unterstützt, ist steuerfrei, sofern im Schwerbeschädigtenausweis die Merkzeichen B, BL, aG oder H eingetragen sind. „Berufstätige“ Hunde, also ausgebildete Wach-, Jagd-, Melde-, Sanitäts– und Schutzhunde, sind ebenfalls steuerbegünstigt, sofern sie eine entsprechende Prüfung abgelegt haben und ihrem Halter aktuell bei der Ausübung des entsprechenden Berufes helfen. Die Zahlung der Hundesteuer kann vierteljährlich oder in Vereinbarung mit der Steuerverwaltung auch jährlich erfolgen.
Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 116. Sollte ein Hundebesitzer die Sprechzeiten nicht wahrnehmen können, bittet die Verwaltung eine telefonische Terminvereinbarung mit Frau Ehrendreich unter der Rufnummer 03303/ 528-142 . Die vollständige Hundesteuersatzung findet man im Internet unter: www.ratsinfo-online.net/hohenneuendorf-bi/download/ortsrecht/Hundesteuersatzung.pdf Pressemitteilung der Stadt Hohen Neuendorf |




