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Verwaltung will Bürgerbegehren trotz ausreichender Unterschriften ablehnen PDF Drucken E-Mail
Archiv Hohen Neuendorf - Nahverkehr
Montag, den 08. Dezember 2008 um 13:34 Uhr

Der Wahlleiter der Stadt Hohen Neuendorf, Herr Wolf, hat die Ablehnung des Bürgerbegehrens „Parkplätze müssen bleiben“ beantragt. In der SVV-Sitzung am 18.12. sollen demnach die Stadtverordneten die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens per Beschluss feststellen. Ein Änderungsantrag des Stadtvereins, statt dessen die Zulässigkeit zu beschließen, wurde im Hauptausschuss am 3.12. mehrheitlich abgelehnt.

Stadtverordnete müssen zeigen, ob sie den Bürgerwillen respektieren

Als Begründung für seinen Antrag schreibt Herr Wolf, dass „das Begehren einen den gesetzlichen Vorschriften genügenden Kostendeckungsvorschlag nicht enthält“ und beklagt „fehlende Kostenvoranschläge“, was in diesem Falle nicht haltbar ist:

  • Die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes findet auch bei erfolgreichem Bürgerbegehren statt (dann aber mit Parkplätzen). Damit gilt die Finanzierung der Baumaßnahme wie von der Verwaltung benannt.
  • Für mögliche zusätzliche Planungskosten haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens die üblichen 10% der Baukosten angesetzt, die für die bisherige Umgestaltung laut Verwaltung bereits angefallen waren. Präziser können die Kosten erst nach Beauftragung beziffert werden. Eine verlässliche Auskunft, dass eine Umgestaltung mit Parkplätzen komplett aus der Fördermaßnahme bezahlt werden würde, haben die Initiatoren von der Stadtverwaltung nicht erhalten.
  • Da das Geld für den Umbau des Bahnhofsvorplatzes im Haushalt 2008 nicht fest eingeplant war, blieb den Initiatoren nur die Bereitstellung des Geldes als außer¬planmäßige Mittel, was auch bei Beschlüssen der Stadtverordneten gängige Praxis ist.

Alles dies steht auch auf den Unterschriftsblättern zum Bürgerbegehren, die Herr Wolf jetzt als unzureichend bezeichnet.
Das Gesetz fordert von jedem Bürgerbegehren einen Kostendeckungsvorschlag, ohne konkret darauf einzugehen, wie umfangreich er in welchem Falle sein muss. Auf diese Weise  werden ca. 50% aller Bürgerbegehren in diesem Land durch die Verwaltungen ausgehebelt. Andererseits hat die Verwaltung durch die unkonkrete Formulierung im Gesetz auch einen großen Ermessenssspielraum und könnte das Bürgerbegehren für zulässig erklären, wenn sie die oben angeführte Argumentation akzeptiert. Keineswegs sind die Einschätzungen des Wahlleiters und eines beauftragten Rechtsanwaltes automatisch das Gesetz.

Die Stadtverordneten werden noch im Dezember durch Beschluss feststellen, ob das Bürger¬begehren zu Stande gekommen ist. Dabei sind sie an die Ergebnisermittlung des Wahlleiters nicht gebunden, wenn sie z.B. konkrete Argumente für die Zulässigkeit haben.

Die Abgeordneten können also den Finanzierungsvorschlag akzeptieren, indem sie an ihn keine höheren Anforderungen stellen als an die sonst in Hohen Neuendorf üblichen Beschlussvorlagen, und zwar ohne dabei das Gesetz zu verletzen. Damit könnten sie die Zulässigkeit beschließen und so das Interesse der weit mehr als 2000 Unterzeichner wahren. Wenn das Bürgerbegehren jedoch für unzulässig erklärt werden soll, dann wird hier offenbar mit zweierlei Maß gemessen.

Anderenfalls könnten sie die Inhalte des Bürgerbegehrens übernehmen und den Erhalt der Kurzzeitparkplätze beschließen. Dadurch würde das Begehren selber überflüssig werden, da der Bürgerwillen dann ebenfalls respektiert wird.

Dr. Inis Tornieporth-Oetting
Vertretungsberechtigte  des Bürgerbegehrens "Parkplätze müssen bleiben"