| Verwaltung will Bürgerbegehren trotz ausreichender Unterschriften ablehnen |
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| Archiv Hohen Neuendorf - Nahverkehr |
| Montag, den 08. Dezember 2008 um 13:34 Uhr |
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Der Wahlleiter der Stadt Hohen Neuendorf, Herr Wolf, hat die Ablehnung des Bürgerbegehrens „Parkplätze müssen bleiben“ beantragt. In der SVV-Sitzung am 18.12. sollen demnach die Stadtverordneten die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens per Beschluss feststellen. Ein Änderungsantrag des Stadtvereins, statt dessen die Zulässigkeit zu beschließen, wurde im Hauptausschuss am 3.12. mehrheitlich abgelehnt. Stadtverordnete müssen zeigen, ob sie den Bürgerwillen respektierenAls Begründung für seinen Antrag schreibt Herr Wolf, dass „das Begehren einen den gesetzlichen Vorschriften genügenden Kostendeckungsvorschlag nicht enthält“ und beklagt „fehlende Kostenvoranschläge“, was in diesem Falle nicht haltbar ist:
Alles dies steht auch auf den Unterschriftsblättern zum Bürgerbegehren, die Herr Wolf jetzt als unzureichend bezeichnet. Die Stadtverordneten werden noch im Dezember durch Beschluss feststellen, ob das Bürger¬begehren zu Stande gekommen ist. Dabei sind sie an die Ergebnisermittlung des Wahlleiters nicht gebunden, wenn sie z.B. konkrete Argumente für die Zulässigkeit haben. Die Abgeordneten können also den Finanzierungsvorschlag akzeptieren, indem sie an ihn keine höheren Anforderungen stellen als an die sonst in Hohen Neuendorf üblichen Beschlussvorlagen, und zwar ohne dabei das Gesetz zu verletzen. Damit könnten sie die Zulässigkeit beschließen und so das Interesse der weit mehr als 2000 Unterzeichner wahren. Wenn das Bürgerbegehren jedoch für unzulässig erklärt werden soll, dann wird hier offenbar mit zweierlei Maß gemessen. Anderenfalls könnten sie die Inhalte des Bürgerbegehrens übernehmen und den Erhalt der Kurzzeitparkplätze beschließen. Dadurch würde das Begehren selber überflüssig werden, da der Bürgerwillen dann ebenfalls respektiert wird. Dr. Inis Tornieporth-Oetting |




