| Vergleich oder Insolvenz |
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| Firmen: Geld/ Recht/ Versicherung und Steuern - Finanzierung/ Anlageberatung |
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Viele Privatpersonen und Unternehmer scheuen den Weg der Insolvenz und wissen nicht, dass es auch die Möglichkeit des außergerichtlichen Vergleichs gibt. Bei einem außergerichtlichen Vergleich verzichten die Gläubiger freiwillig auf einen Teil ihrer Forderung. Wird die vereinbarte Zahlungsquote fristgerecht erfüllt, so erlischt die Restschuld. Zu beachten ist folgendes:
Beispiel: Sie sind mit einem Betrag von 5.700,00 € verschuldet und bieten Ihren Gläubigern zur abschließenden Tilgung Ihrer Schuld einen Einmalbetrag von 1.500,00 € an: Wenn Sie nicht in der Lage sind, eine Einmalzahlung zu leisten, können monatliche Raten angeboten werden. Beispiel: Sie sind mit einem Betrag von 5.700,00 € verschuldet und bieten Ihren Gläubigern zur abschließenden Tilgung Ihrer Schuld monatliche Raten von 50,00 € über eine Laufzeit von 30 Monaten an: Selbst wenn der Vergleich nicht zustande kommt, können Sie sich immer noch über das Insolvenzverfahren beraten lassen. Der Vorschlag hier kann sogar darin bestehen, dass den Gläubigern nichts angeboten wird (der so genannte "Nullplan"). Egal wo Sie wohnen - für eine zügige Lösung Ihrer Schuldenkrise stehen wir gerne zur Verfügung. Gemeinsam wird dann die beste Lösungsstrategie festgelegt: Sollte eher ein Vergleich mit den Gläubigern erfolgen oder ist eher das Verbraucherinsolvenzverfahren, bei Selbstständigen auch die Regelinsolvenz sinnvoll? Weitere Informationen erteilt Martina Huth, Tel. 03303/213876 oder www.Insolvenz-Buero.de.
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