| CDU-Fraktion zum Thema Hortneubau Bergfelde |
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| Archiv Bergfelde - Hort |
| Dienstag, den 02. Dezember 2008 um 07:57 Uhr |
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadtverordnete, in der Hauptausschuss-Sitzung am 11.11.2008 haben Sie Herr Hartung Ihre vorab bereits im Fernsehen präsentierte Planungsänderung zum Hort- und Kitaneubau Bergfelde vorgestellt. Dies taten Sie, ohne einen Beschluss oder Aufforderung der SVV und haben damit öffentlichkeitswirksam bewusst Einfluss auf das laufende Klageverfahren zur Fällgenehmigung der beiden Eichen genommen. Diesen Schritt sind Sie gegangen, obwohl Ihnen von Seiten des Parlamentes bereits im August 2008 ins Stammbuch geschrieben worden ist, dass eine öffentliche Diskussion über mögliche Alternativen die Position der Stadt vor Gericht deutlich schwächen wird. Dies haben Sie aus eigenem Ermessen ignoriert, daher schließen wir uns ihrer öffentlichen Diskussion an. Die Fragen der Stadtverordneten zu ihrer vorgestellten Planungsänderung haben Sie im letzten Hauptausschuss nur unzureichend und viele Fragen bis heute noch nicht beantwortet. Deswegen sah sich die CDU-Fraktion gezwungen Akteneinsicht in den Gesamtvorgang Hortneubau Bergfelde zu nehmen. Wir haben die Akteneinsicht bei Ihnen beantragt. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen bestanden lediglich aus dem Bauantrag und aus einer dünnen Akte mit lückenhaftem Schriftwechsel über das Widerspruchs- bzw. Klageverfahren. Warum uns der Rest des Gesamtvorgangs z.B. Unterlagen zur Beauftragung der Umplanungsvariante vorenthalten worden ist, entzieht sich unserer Kenntnis und wird von uns auch nicht akzeptiert, aber dazu später mehr. Hierzu die Fakten:Im Juli diesen Jahres wurde die Baugenehmigung für das neue Hortgebäude erteilt, worauf hin die Fällung der Bäume, auch der beiden Eichen, von der Verwaltung, zeitnah genehmigt wurde. In der 32. KW hat der SDW Rechtsmittel gegen die erteilte Baugenehmigung erhoben, worauf hin der zuständige Landkreis, wie in solchen Fällen üblich, Mitte der 33. KW mitgeteilt hat, dass trotz des inzwischen eingelegten Widerspruchs entsprechend der erteilten Baugenehmigung verfahren werden kann. Das einzige Risiko was Sie also abzuwägen hatten, war die Tatsache, dass Sie bei einem erfolgreichen Widerspruch das Kostenrisiko für die Beseitigung begonnener und fertig gestellter Baulichkeiten tragen. Sie haben hinreichend Zeit und die Möglichkeit gehabt bereits zu diesem Zeitpunkt eine Fällung der Bäume auf der Basis Ihrer erteilten Fällgenehmigung durchzuführen. Das wäre kein Rechtsbruch gewesen, sondern ein deutliches Zeichen, dass Sie Ihrem Amtseid entsprechend die Rechte der Stadt Hohen Neuendorf wahren. Die Rückendeckung hätten Sie sich im Hauptausschuss am 12.08.2008 nochmals geben lassen können. Nein, im Gegenteil. Sie haben bereits in diesem Hauptausschuss den vorhandenen Handlungs-spielraum der Stadt weder deutlich gemacht , noch das unmissverständliche politische Signal des Ausschuss verstanden, das an dem bestehenden Beschluss festgehalten werden muss. Nein, Sie haben einzig zum Ausdruck gebracht, dass es ja keinen Termindruck gibt, dass weder Raummangel noch Unterbringungsprobleme für die Kinder bestehen. Und genau diese Einschät-zung, die Sie bereits als Stadtverordneter vertreten haben, hat Sie vermutlich bewogen den Neubau zu verzögern bzw. zu verhindern. In der 34. KW wurde der Widerspruch durch den Landkreis zurückgewiesen!! Der Eilantrag bzw. die Klage wurde erst zwei Tage später eingereicht. Und Sie haben noch etwas unternommen, Sie haben den Widerspruch gegen die Fällgenehmi-gung Anfang September abgewiesen und zwar mit dem Hinweis ab welchem Datum Sie die Fällung der Bäume endlich beabsichtigen. Trotz dieses “mit der Nase” darauf stoßen, hat die SDW erst eine Woche später einen Eilantrag gegen die Fällgenehmigung vor Gericht eingelegt. Wieder eine Woche vertan, in der Sie die Möglichkeit gehabt hätten im gesamtstädtischen Interesse Tatsachen zu schaffen. Erst in der 37.KW sind Sie vom Verwaltungsgericht gebeten worden, bis zur Gerichtsentschei-dung über den Antrag keine Vollziehung durchzuführen. Ich wiederhole in der 37.KW. Herr Bürgermeister, die Fakten sprechen für sich und lassen keine anderen Schlussfolgerung zu als: Herr Hartung, Sie haben zu verantworten, dass durch Ihre öffentliche Vorlage einer Umplanungsvariante der logischen Begründung der Stadt auf Klageabweisung quasi der Boden unter den Füßen weggezogen worden ist. Sie haben es zu verantworten, dass Ihr Rechtsbeistand sage und schreibe 6 Wochen benötigt hat, vor Gericht den Antrag auf Klageabweisung einzureichen. Sich verwehren ist das eine, als Bürgermeister die Unwahrheit zu sagen ist das andere. Sie haben im Hauptausschuss auf die Frage, ob Sie vom Kläger vor Klageeinreichung über das Klagebestreben informiert worden sind mit nein geantwortet. Tatsache ist, dass Sie bereits am 06.08.2008 vom Kläger über sein Vorhaben schriftlich informiert worden sind. Tatsache ist, dass der Kläger selbst in einem Interview mit der MAZ in der letzten Woche bestätigt hat, dass er Sie über seine Schritte vor Klageeinreichung informiert hat und zwar mit dem Hinweis, dass er andernfalls nicht für die Linken kandidieren wird. “Nachtigall, ick hör dir trapsen, Herr Bürgermeister.” Den Scherbenhaufen, den Sie verursacht haben, müssen wir jetzt aufkehren. Daher: Wie geht’s jetzt weiter? Der gemeinsame Antrag von vier Fraktionen verfolgt das Ziel, das alles zeitnah nachzuholen, was Sie bisher versäumt haben, nämlich endlich zu arbeiten und er verfolgt das Ziel eine breite Transparenz in den Vorgang zu bringen. Es soll sichergestellt werden, dass Ihre eigenmächtigen Handlungen bzw. Nichthandlungen unterbunden werden und somit gesichert wird, dass jetzt die Verwaltung alle Möglichkeiten ausschöpft, damit schnellstmöglich mit dem Bau der beschlossenen Neubauvariante begonnen werden kann. Was ist zu tun?Sie können mit dem Richter – wie in solchen Verfahren üblich – eine Vor-Ort-Begehung machen, um ihn mit der Problemlage vertraut machen. Fangen Sie endlich an ihren Job zu machen!Abschließend möchte ich Ihnen sagen, dass die CDU-Fraktion aufgrund der verwehrten vollständigen Akteneinsicht, der unwahren Aussagen im Hauptausschuss, der damit verbundenen Dienstpflichtverletzung und vor allem aufgrund ihrer Verschleppung und Verzögerung bei der Nichtumsetzung des SVV-Beschlusses zum Hort- und Kitaneubau Bergfelde gegen Sie Rechtsmittel prüft und einlegen wird und das in aller Konsequenz. Matthias Rink
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Februar 2009 um 21:21 Uhr |



